


BALKONKRAFTWERKE
Wieviel Watt sind erlaubt?
Wieviele Balkonkraftwerke pro Haushalt / Haus
Sie spielen mit dem Gedanken, sich Ihr eigenes Balkonkraftwerk zuzulegen? Oder Sie betreiben schon Energiegewinnung mit einer Balkon-Solaranlage und denken darüber nach, Ihre Anlage aufzurüsten?
Dann sollten Sie einige Dinge wissen und Ratschläge befolgen, um sich nicht in eine komplizierte Rechtslage zu bringen und weiterhin im sicheren und legalen Bereich schwingen zu können, denn andernfalls können Bußgelder und Schlimmeres drohen.
Wir beschäftigen uns daher heute damit, wie viele Balkonkraftwerke erlaubt sind, wie viele Balkonkraftwerke pro Zähler zulässig sind und ob Sie ihr Balkonkraftwerk anmelden müssen oder nicht.
Kurzum: Wir gehen den rechtlichen Grundlagen von Balkon-Solaranlagen auf den Grund und informieren Sie über alles, was Sie wissen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein und werfen auch noch einen kurzen Blick auf die Rechtslage bei Dachanlagen.
Welche Strommengen können erzeugt werden?
Wie andere Solaranlagen auch, besteht auch ein Balkonkraftwerk im Wesentlichen aus einem Solarpanel und einer Powerstation.
Normalerweise können 400 Watt Leistung mit einem einzelnen Modul erzielt werden, jede Schuko-Steckdose, die zur Einspeisung genutzt wird, sollte mit weniger als 600 Watt Leistung belastet werden.
Daher sind viele Balkonkraftwerke 600 Watt Leistung stark.
Pro Jahr können mit einem Balkonkraftwerk ungefähr 250 Kilowattstunden Strom produziert werden, theoretisch können natürlich mehrere Balkonkraftwerke betrieben werden.
250 Kilowattstunden sind etwa 15 % des jährlichen Stromverbrauchs eines Einpersonenhaushalts.
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Balkonkraftwerk – wieviel Watt sind erlaubt?
Schauen wir uns zuerst einmal die grundsätzlichen rechtlichen Fundamente an, auf denen ein Balkonkraftwerk steht.
Das Betreiben eines Balkonkraftwerks ist rechtlich unbedenklich und vollständig legal.
In den letzten Jahren wurden Gesetze entsprechend angepasst, was das Betreiben einer solchen Anlage erleichtert hat und auch den eigenen Anschluss an die Steckdose erlaubt.
Sie müssen aber nach den Paragrafen 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vornehmen, wodurch ein Eintrag ins Marktstammdatenregister erfolgt. Außerdem muss die Nutzung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber angemeldet werden und in diesem Rahmen gegebenenfalls ein Stromzähler mit Rücklaufsperre beantragt werden, wenn Sie noch keinen haben. Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie zudem Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten, da Änderungen im Außenbereich eine Zustimmung erfordern.
Wie viele Balkonkraftwerke darf man haben?
Wie viele Balkonkraftwerke darf ich betreiben?
Grundsätzlich ist rechtlich keine Beschränkung der Anzahl von Balkonkraftwerken festgelegt. Sie sollten jedoch die folgenden Punkte beachten:
Überschreiten Sie als Gesamterzeugnis die 600 Watt Leistung, können Sie nicht mehr die bürokratisch vereinfachten Verfahren nutzen, die für Kleinbetreiber vorgesehen sind.
Dabei entscheidend ist der Wechselrichter und die Strommenge, die er einspeist, nicht aber das Erzeugnis des Solarpanels.
Die Solarpanels dürfen also theoretisch mehr Strom erzeugen, der Wechselrichter darf aber nicht mehr als 600 Watt einspeisen.
Zur Folge hat eine Stromeinspeisung von mehr als 600 Watt, dass Sie jährlich eine Meldung beim Marktstammdatenregister abgeben müssen und nicht das vereinfachte Anmeldeverfahren für sich nutzen können, verbunden mit einem höheren bürokratischen Aufwand.
Außerdem stellt sich die Frage nach dem Nutzen von großen erzeugten Strommengen, denn im Gegensatz zu den Dach-PV-Anlagen, wird der erzeugte Strom von Balkonkraftwerken direkt ins eigene Hausnetz gespeist und nicht ins öffentliche Netz abgegeben, wodurch er – außer bei Verwendung einer zusätzlichen Batterie – nicht gespeichert werden kann und direkt genutzt werden muss, um nicht an den Netzbetreiber verschenkt zu werden.
Wenn Sie nicht gerade (tagsüber und besonders an sonnenreichen Tagen) große Energiemengen verbrauchen, ist das ein Nachteil, im Vergleich zu Solarmodulen, die auf größere Produktionsmengen ausgelegt sind.
Sie können die EEG-Einspeisevergütung möglicherweise in Anspruch nehmen, das ist aber nicht vorgesehen, denn Balkonkraftanlagen werden hauptsächlich für die Selbstversorgung genutzt. Wenn Sie große Energiemengen produzieren und „verkaufen“ möchten, ist eine größere PV-Anlage attraktiver. Außerdem ist es dann in vielen Fällen nötig ein Gewerbe anzumelden und das Einkommen zu versteuern, denn dann produzieren Sie den Strom nicht mehr ausschließlich für den Selbstverbrauch, sondern für gewerbliche Zwecke.
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Wie viele Balkonkraftwerke pro Haushalt / Haus sind erlaubt?
Die Grenze von 600 Watt Leistung wird pro Haushalt berechnet, nicht pro Person.
Es ist im Umkehrschluss also irrelevant, wie viele Personen in einem Haus oder Haushalt leben.
Wie wäre es mit einem 900 Watt Balkonkraftwerk?
Die Solarmodule für das 900-Watt-Balkonkraftwerk sind nach Anmeldung wie beschrieben erlaubt. Normalerweise wird diese Leistung durch die Kopplung mehrerer kleiner Balkonkraftwerke erreicht, zum Beispiel zweimal 450 Watt.
Dieser Leistungsbereich muss gemeldet werden, wenn er mehr Strom erzeugt als er verbraucht. Da es sich aber nur um vereinzelt geringe Stromeinspeisungen handelt, haken die Netzbetreiber nicht nach. Relevant ist die Leistungsstufe von den Geräten. Im Idealfall, übernehmen Fachleute die Montage, die laufenden Sicherheitschecks aufnehmen und die Registrierung der Nutzer des Balkonkraftwerks übernehmen.
Ein 1200 Watt Balkonkraftwerk für mehr Leistung
Ein 1200-Watt-Balkonkraftwerk ist zulässig, wenn es als Dachsolaranlage oder als Fassadenanlage angemeldet wird. Hintergrund ist der zu erwartende Überschuss an Solarstrom. Neben der Registrierung müssen hier zusätzliche technische Installationen wie spezielle Stromzähler, Speicher und Verteiler durchgeführt werden.
Die kombinierte Ausgangsleistung mehrerer Module beträgt 1200 Watt, genug, um mehrere Wohnzimmer oder sogar zwei Wohnungen mit Strom zu versorgen. Hinsichtlich der erforderlichen Genehmigungen gilt die Abstimmungspflicht der Miteigentümerversammlung auch für Installationen auf Mietbalkonen. Die Ablehnung einzelner Miteigentümer steht der Genehmigung nicht entgegen.
Rechtliche Situation bei anderen Solaranlagen: Anmelden oder nicht
Die Frage „Balkonkraftwerk – wie viel Watt sind erlaubt?“ haben wir nun geklärt, aber wenn es hier mehrere rechtliche Handhabungen bei verschiedenen Produktionsmengen gibt, wie ist die rechtliche Situation bei anderen Solaranlagen geregelt?
In der Mehrheit der Bundesländer wird für die Montage einer Dach-Solaranlage keine Baugenehmigung erforderlich, wobei der Bauherr die volle Verantwortung trägt, dass das Baurecht eingehalten wird. Ausgenommen davon sind beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude, hier ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Natürlich müssen bei Dachanlagen mit Solarpanels Anmeldungen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister erfolgen, und zwar zweiteres innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme.
Bei größeren Anlagen muss ein Gewerbe angemeldet werden, was die Erklärung von Gewinnen und Verlusten zur steuerlichen Erfassung mit sich bringt. Sie müssen also gegebenenfalls Steuern auf Ihre erwirtschafteten Gewinne zahlen und entsprechend eine Steuererklärung für Ihr Gewerbe einreichen.
Diese Anlagen produzieren Strom, der ins öffentliche Netz abgegeben wird und daher dem Netzbetreiber zur Verfügung steht, um Haushalte damit zu beliefern. Es gibt sowohl die Möglichkeit einer Volleinspeisung als auch die Möglichkeit der Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz. Meist wird die Überschusseinspeisung bevorzugt und der Strom, der selbst verbraucht werden kann, auch selbst verbraucht.
Das ist aufgrund sinkender Einspeisevergütungen in den letzten Jahren auf ein Rekordtief, in der Regel sehr viel sinnvoller, denn die Abgabe an das öffentliche Netz ist nur dann gewinnbringend, wenn eine gewisse Höhe an Einspeisevergütungen erzielt werden können, andernfalls rechnet sich die Anschaffung der Anlage finanziell nicht.
Der Strom muss dann, wenn der eigene Haushalt nicht mit Energie versorgt werden kann, wieder vom Grundversorger zu hohen Preisen zugekauft werden. Die höchste Einsparung ist zu machen, wenn Sie möglichst hohe Anteile des genutzten Stroms in Ihrem Haushalt mit Ihrer Anlage selbst produzieren, denn dann müssen Sie – gerade bei den hohen Energiepreisen aktuell – wenig teuren Strom von außen zukaufen und können die Überschüsse als Nebengeschäft an den Netzbetreiber verkaufen.