

MIET-Verwaltung
Ihre MIET-Verwaltung in den besten Händen!
Die wichtigsten Aufgaben in der Mietverwaltung sind:
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Vereinnahmen und Verwaltung der Mieten
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Anmahnen fälliger Mietzahlungen
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Erstellung der Nebenkostenabrechnungen
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Bezahlung anfallender Kosten
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Beauftragung von Versorgungsleistungen
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Mahnwesen, Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen
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Steuerung von Dienstleistern
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Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen
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Organisierung eines Hausmeisterservices
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Durchführung von Modernisierungen
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Vertretung des Eigentümers als juristische Person gegenüber Dritten
Was bedeutet Mietverwaltung?
Bei der Mietverwaltung wird eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie mit einem Einzel-Eigentümer durch eine externe Hausverwaltung betreut.
Diese Verwaltung vertritt die Interessen des Eigentümers gegenüber den Mietern und Dritten. Dritte können in diesem Fall Handwerker oder auch Energie- & Wasserversorger sein, mit denen die Verwaltung entsprechende Verträge abschließt und deren Erfüllung beaufsichtigt. Der Verwalter ist als Ansprechpartner für die Mieter der Wohnungen und der gesamten Wohnanlagen.
Wenn Probleme in den Wohnungen oder in den Außenanlagen des Objektes auftreten, ist es Aufgabe und Pflicht der Verwaltung, sich schnellstmöglich um eine nachhaltige und langfristige Problemlösung zu kümmern. So plant die Hausverwaltung in Abstimmung mit Eigentümern und gegebenenfalls Mietern anstehende Renovierungen und Sanierungen von Gebäudeteilen.
Erster Schritt nach Auftreten eines Schadensfalls ist die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der zuständigen Verwaltung. Im Idealfall finden in regelmäßigen Abständen Inspektionen vor Ort statt, bei denen der Zustand des Mietshauses sowie der Außenanlagen begutachtet wird.
Eintreiben von Mieten & Mietrückständen
Die Beaufsichtigung der pünktlichen Zahlung des vereinbarten Mietpreises ist die wohl wichtigste wirtschaftliche Aufgabe der Verwaltung. So prüft die Hausverwaltung die Höhe der Zahlungen und kümmert sich um eventuelle Mietrückstände der Mieter. Dabei ist die Verwaltung durch die Vermieter ermächtigt, in ihrem Namen Mahnverfahren bzw. weitere juristische Schritte einzuleiten. Auch die Vertretung der Eigentümer vor Gericht kann durch die Hausverwaltung erfolgen.
Neben der Überwachung der eingehenden Mietzahlungen ist auch die Mietanpassung häufig Aufgabe der Verwalter. Dabei haben die Verwaltungen den örtlichen Mietwohnungsmarkt und eventuelle regionale Mietobergrenzen (Mietpreisbremse) ständig im Blick.
Mietverwaltung als Wohnungsmakler
Neuvermietung kann im Falle eines Auszugs eines Mieters ebenfalls Aufgabe der Mietverwaltung sein. Der Maklerservice für leerstehende Mietwohnungen ist nicht generell Teil des Leistungsangebotes einer Verwaltung, jedoch häufig eine mögliche Zusatzleistung.
Das Wissen um den Gebäudezustand, die Lage und die Mietergemeinschaft ermöglichen es dem Verwalter ein individuelles Exposé zu erstellen. So kann eine fachkundige Verwaltung aufgrund der ermittelten Informationen zum Mitbewerber und einer Bonitätsprüfung einschätzen, ob ein Interessent in die Mietergemeinschaft passt um Konfliktpotenzial bereits im Vorfeld zu umgehen.